Berufsreifeprüfung
Informationen für BRP- und
LmM-Kandidat/innen
Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung
Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung (Formular S1) ist direkt an der HTL Grieskirchen möglich. Nach Zulassung ist kein Wechsel der Prüfungsschule mehr möglich.
Das Ansuchen hat zu enthalten:
Nach der Bearbeitung wird Ihnen ein Zulassungsbescheid, der Sie zum Antritt zu Prüfungen berechtigt und den Fachbereich bestätigt (Formular S2), zugesandt.
Für die Anmeldung zur gewünschten Teilprüfung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular S3.
Kontakt:
Sekretariat HTL Grieskirchen
Tel: 07248/64315-31
email: brp@htl-grieskirchen.at
Bürozeiten: Montag, Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr und Mittwoch 08:00 – 11:30 Uhr (um Terminvereinbarung wird gebeten)
Informationen zur Anmeldung für Lehre mit Matura (LmM)
Wenn Sie LmM machen möchten, wenden Sie sich bitte als erstes an folgende Stelle:
Lehre mit Matura – Verein zur Förderung der Lehrlinge in OÖ
Ferihumerstr. 14
4040 Linz
Tel.: 0732 / 7071-68905
Nähere Infos auf: http://www.lehremitmatura-ooe.at/
Prüfungsgebühren
Sollte Ihre Anmeldung direkt an der Schule erfolgt sein, so erhalten Sie ca. 4-5 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin ein Mail mit den genauen Daten (Verwendungszweck: „BRP-Prfg. am …“) zum Begleichen der Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt zugestellt.
Für die Kandidaten „Lehre mit Matura“ wird die Prüfungsgebühr vom Trägerverein übernommen; daher bitte nicht einzahlen.
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
Zulassung wird an die Prüfungskandidat/innen zugeschickt
Grundsätzlich gilt für den Fachbereich, dass diese Prüfung ausschließlich
Sie werden schriftlich von der Schulleitung in Kenntnis gesetzt, in welchem Fachbereich Sie eine Prüfung abzulegen haben. Beachten Sie bitte, dass diese Benachrichtigung nicht als Anmeldung zur Teilprüfung gilt!
Gleichzeitig werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, ob Ihrem Ansuchen um Ersatz der Prüfung aus einem Teilbereich stattgegeben wird. Dieser Entfall einer Teilprüfung kann nur bei Vorliegen einer Meisterprüfung, eines Sprachenzertifikates oder diversen Diplom-und Befähigungsprüfungen laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung von der Prüfungskommission an der Schule gewährt werden.
Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung
Teilprüfungen sind in den folgenden Fächern abzulegen:
Von den genannten Teilprüfungen muss zumindest eine an einer öffentlichen höheren Schule (Prüfungsschule) abgelegt werden.
Für die Abschlussprüfung der Berufsreifeprüfung ist ein Mindestalter von 19 Jahren notwendig. Teilprüfungen können schon mit 17 Jahren abgelegt werden. Bis zu drei Teilprüfungen dürfen bereits vor erfolgreichem Lehrabschluss abgelegt werden.
Die Teilprüfungen sind innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung, nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.
Siehe “Durchführungsbestimmungen zur Berufsreifeprüfung”
Anerkennung von Teilprüfungen
Teilprüfungen werden nur anerkannt, wenn sie kommissionell und mit Genehmigung des LSR für OÖ
Die Teilprüfungen müssen nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertig sein.
Die Fachbereichsteilprüfung wird gem. §3 (2) bei abgelegter Meisterprüfung, Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule oder Abschluss einer Fachschule im einschlägigen Fachbereich mit Abschlussprüfung anerkannt.
Anmeldung für Teilprüfungen
Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Prüfungsschule. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben oder per Post geschickt werden.
Anmeldeschluss für schriftliche Klausuren in Deutsch, Englisch, Mathematik oder den Fachbereich
Anmeldeschluss für Englisch mündlich
Anmeldung Kompensationsprüfung
Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der Prüfungskandidat/innen für eine Teilprüfung beschränkt ist. Die Reihung erfolgt nach dem Datum der Anmeldung.
Eine Abmeldung von Teilprüfungen kann bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungsantritt erfolgen. Eine spätere Abmeldung ist nur mit ärztlicher Bestätigung möglich (ansonsten Terminverlust).
Ablegung der Teilprüfung
Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich
Wir ersuchen den/die Kandidat/innen in angemessener Kleidung zu erscheinen. Bei mündlichen Prüfungen: Kostüm (Business-Kleidung) bzw. Anzug mit Krawatte sind verpflichtend.
Wiederholung einer Teilprüfung
Das Wiederholen einer Teilprüfung ist jeweils nach Ablauf von 2 Monaten dreimal zulässig. Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.
Gesamtzeugnis
Das Gesamtzeugnis wird nach Vorlage aller Originalzeugnisse der anderen Teilprüfungen von der Schule ausgestellt.